Firmenkunden-Datenschutzbeauftragter

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Warum brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Warum soll ich einen externen Datenschutzbeauftragten einem Mitarbeiter,
z. B. aus der EDV-Abteilung, aus meinen Betrieb vorziehen?
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?
Was kostet mich der Datenschutzbeauftragte?

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Firmen, Vereine und staatliche Stellen, die regelmäßig mehr als 9 Angestellte beschäftigen und die Daten elektronisch erfassen, sowie Firmen, die mehr als 20 Angestellte beschäftigen und die Daten nicht elektronisch erfassen. Weiter brauchen Firmen, Vereine und staatliche Stellen, die besonders schützenwerter Daten (Abstammung, politische Meinungen, sexuelle Ausrichtung, religiöse Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gesundheit) verarbeiten ab der 1. Person einen Datenschutzbeauftragten.

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Warum brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Im Jahre 2001 hat der Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz in der Hinsicht verändert, dass öffentliche und nicht öffentliche Stellen, wie oben beschrieben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben. Die Übergangsfrist hier für endete am 22. Mai 2004. Jeder, also auch Mitarbeiter, Exmitarbeiter und Konkurrenten, kann den Namen des Datenschutzbeauftragten erfragen bzw. er muss im Betrieb oder in Publikationen (Webseiten) veröffentlicht werden. Weiter hat jeder das Recht Einsicht in das Verfahrenverzeichnis zu nehmen. Es ist also nur eine Frage der Zeit bis auch hier eine Abmahnwelle rollt.

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Warum soll ich einen externen Datenschutzbeauftragten einem Mitarbeiter,
z. B. aus der EDV-Abteilung, aus meinen Betrieb vorziehen?

Der Datenschutzbeauftragte muss für die Ausübung der Tätigkeit die nötige Fachkunde und die notwendige Unabhängigkeit besitzen, so mit geraten Mitarbeiter aus der EDV Abteilung leicht in einen Interessenkonflikt. Weiter ist der externe Datenschutzbeauftragte nicht in die interne Betriebstruktur eingebunden, so dass es kein Konfliktpotenzial aus der Tätigkeit gibt. Sie brauchen keinen Ihrer Angestellten die Ausbildung oder Weiterbildung für die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten bezahlen und brauchen keinen Ihrer Mitarbeiter freistellen. Weiter müssen Sie keine Kosten für Bücher oder ähnliches ausgeben und können sich trotzdem auf das Wissen einer Fachkraft verlassen. Sie haben keinen Konflikt mit den Schutz vor dem Widerruf der Bestellung, was einer faktischen Unkündbarkeit entspricht

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Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz hin.. Er weist die Mitarbeiter auf die Richtlinien des Datenschutzes hin und verpflichtet sie auf die Einhaltung des Datengeheimnisses. Da ein Datenschutz in unsicherer Umgebung nicht gewährleistet ist, deckt er auch Schwachstellen der Datensicherheit auf, so dass er Ihrem Unternehmen sogar Geld spart.

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Was kostet mich der Datenschutzbeauftragte?

Weniger als sie denken.
Einen geringen einmaligen Betrag, der sich nach der Anzahl der Computer in ihren Unternehmen richtet, sowie eine monatliche Pauschale (ca. 10% der Einmalzahlung), während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Für genauere Informationen setzen Sie Sich mit mir über eine eMail oder das Kontaktformular unter "Kontakt" in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch mit mir.

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